Das Programm berücksichtigt folgende Änderungen zum 01.01.2021:
Das Zweite Familienentlastungsgesetz sieht zudem eine Erhöhung des Kindergelds zum 01.01.2021 um 15 Euro pro Kind vor. Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern damit 219 Euro pro Monat, für das dritte 225 Euro und ab dem vierten Kind sogar 250 Euro. Das Programm berücksichtigt auch diese Änderungen.
Das Programm berücksichtigt folgende Änderungen zum 01.01.2020:
Der Bundestag hat zudem am 24. Oktober das Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BesStMG) verabschiedet. Damit werden unter anderem zahlreiche Zulagen deutlich erhöht, die Besoldungsgruppe A 2 gestrichen sowie die Anwärtergrundbeträge angehoben. Die beschlossenen Änderungen werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten. Das Programm berücksichtigt die Änderungen.
Das Programm berücksichtigt folgende Änderungen zum 01.07.2019:
Zum 1. Juli 2019 treten für die bisherige Gleitzone einige Neuregelungen in Kraft. Rechtsgrundlage dafür ist das "Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung - RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz".
Durch die Neuregelungen wird der Begriff "Gleitzone" durch den Begriff "Übergangsbereich" ersetzt.
Außerdem wird die Entgeltgrenze des Übergangsbereichs von bisher 850 Euro auf 1.300 Euro angehoben. Damit wird sich die Zahl der Beschäftigten, die unter den Anwendungsbereich dieser Regelung fallen, annähernd verdoppeln. Auch viele Teilzeitbeschäftigte liegen mit ihrem regelmäßigen Arbeitsentgelt künftig in diesem Bereich.
Im Sozialgesetzbuch wird der Übergangsbereich so definiert (§ 20 Absatz 2 SGB IV):
"Der Übergangsbereich im Sinne dieses Gesetzbuches umfasst Arbeitsentgelte aus mehr als geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Absatz 1 Nummer 1, die regelmäßig die Grenze von 1.300,00 Euro im Monat nicht übersteigen; bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend."
Für Entgelte, die regelmäßig im Übergangsbereich liegen, werden die Sozialversicherungsbeiträge nach den entsprechenden Vorschriften erhoben. Ausbildungsvergütungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Ebenfalls zum 1. Juli 2019 erfolgt eine Angleichung der Kindergeldbeträge. Für jedes Kind gibt es dann zehn Euro mehr im Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es dann jeweils 204 Euro, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 235 Euro.
Alle Inhalte und Funktionen des Bezügerechners wurden darüber hinaus auch für die Anzeige auf mobilen Endgeräten optimiert. Somit ist die Nutzung des Rechners deutlich einfacher geworden.
Das Programm berücksichtigt folgende Änderungen zum 01.01.2019:
Das Programm berücksichtigt ab sofort folgende Änderungen:
1. Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern vom 18. April 2018:
Vereinbart wurde die Anhebung der Entgelte der Tarifbeschäftigten in drei Schritten sowie der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten in zwei Schritten.
Der erste Erhöhungsschritt für die Tarifbeschäftigten erfolgt rückwirkend zum 1. März 2018. Der zweite Erhöhungsschritt folgt am 1. April 2019, der dritte am 1. März 2020. Infolge der grundlegenden Überarbeitung der Struktur der Entgelttabelle ist die Erhöhung der jeweiligen Tabellenentgelte mit individuellen Änderungen verbunden.
Die Ausbildungsentgelte nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) und die Entgelte für die Praktikantinnen und Praktikanten nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten im öffentlichen Dienst (TVöD) werden in zwei Schritten um einen Festbetrag in Höhe von jeweils 50 € erhöht. Der Festbetrag im ersten Schritt wird rückwirkend zum 1. März 2018 gezahlt; die Erhöhung aus dem zweiten Schritt erfolgt dann ab 1. März 2019.
2. Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020)
Der Gesetzentwurf regelt die Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst im Bund vom 18. April 2018 auf die Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsberechtigte des Bundes. Die Dienst- und Versorgungsbezüge sollen linear in drei Schritten angepasst werden:
Die Anwärterbezüge erhöhen sich entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen
Ältere Programmänderungen werden hier nicht mehr aufgeführt.
Bundesverwaltungsamt
Bereit, neue Wege zu gehen – nach diesem Motto handelt das Bundesverwaltungsamt (BVA) seit seiner Gründung. Heute ist das BVA der zentrale Dienstleister des Bundes mit Hauptsitz in Köln und erfüllt mehr als 150 verschiedene Aufgaben.
Bundesministerium der Finanzen:
Interaktiver Rechner zur Berechnung der Lohn- und Einkommensteuerrechner.
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat:
Unter dem Stichwort "Der Öffentliche Dienst" erfahren Sie mehr über den öffentlichen Dienst; nicht nur "Zahlen", sondern auch über die unterschiedlichen Pflichten und Rechte und die Beschäftigungsbedingungen der Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten des Bundes.