Allgemeine Informationen
Allgemeines zum Bezügerechner
Um die Bedienung des Bezügerechners möglichst einfach und übersichtlich zu gestalten, können nicht alle Fallkonstellationen abgebildet werden.
Sofern Ihre Verhältnisse mit Hilfe des Rechners nicht vollständig abgebildet werden können, Sie eine besondere Fallkonstellation oder weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte gerne.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur den Bezügeempfangenden Auskünfte erteilen können, deren Zahlungsfall durch das Dienstleistungszentrum des Bundesverwaltungsamtes betreut wird.
Was sind Bezüge?
Unter "Bezügen" versteht man alle Geld- und Sachleistungen, die Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn erhalten. Die Grundlage bilden besoldungs- / versorgungs- und tarifrechtliche Vorschriften. Man unterscheidet Bezüge auch nach ihrer Art und der Zahlungsweise.
- Ständige Bezüge sind regelmäßig (in der Regel monatlich) wiederkehrende Leistungen, zum Beispiel Grundgehalt, Tabellenentgelt oder Zulagen, die in festen Monatsbeträgen gewährt werden.
- Unständige Bezüge sind Bestandteile, die nicht laufend oder regelmäßig anfallen, zum Beispiel Mehrarbeits-, Überstundenvergütung, Zuschläge für bestimmte Tätigkeiten oder zu ungünstigen Zeiten.
- Sonstige Bezüge sind einmalige Leistungen oder Zuwendungen aus unterschiedlichen Gründen, zum Beispiel Prämien oder Jubiläumszuwendungen.
- Sachbezüge sind nicht monetäre Leistungen des Arbeitgebers, zum Beispiel kostenlose Unterkunft oder Mahlzeiten.
Rechtsgrundlagen für die Bezügezahlungen sind insbesondere das Bundesbesoldungsgesetz, das Beamtenversorgungsgesetz und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.
Wer erhält Bezüge?
Spezifiziert werden Bezüge erst durch das Dienst-, Amts- oder Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst:
- Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten haben Anspruch auf Besoldung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
- Amtsträgerinnen und Amtsträger des Bundes (zum Beispiel Bundespräsident, Bundeskanzlerin) erhalten Amtsbezüge.
- Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten begründen mit Beginn des Ruhestandes einen Anspruch auf Versorgungsbezüge.
- Tarifbeschäftigte des Bundes haben aus ihrem Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf Entgelt.
Wer ist zuständig?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur die Bezügeempfangenden Auskünfte erhalten können, die durch das Dienstleistungszentrum des Bundesverwaltungsamtes betreut werden.
Fragen zu einzelnen Berechnungen oder Bezügemitteilungen richten Sie bitte an Ihre zuständige Bezügestelle. Zur Bearbeitung von Rückfragen geben Sie bitte Ihre Personalnummer und den Personalbereich Ihrer Behörde an. Diese Angaben finden Sie im Kopfteil Ihrer Bezügemitteilung.
Im Einzelfall oder bei konkreten Fragen nutzen Sie bitte die entsprechenden Kontaktdaten.