Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Das Bundesverwaltungsamt wird dieses Internetangebot so weit wie möglich barrierefrei gestalten und in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Im Rahmen eines internen Tests wurden jedoch festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Das Bundesverwaltungsamt arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Website weiter zu verbessern.
Nach Abschluss der Anpassungen wird die Webseite einem WCAG-Test unterzogen. Sobald die Testergebnisse vorliegen, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht werden.
Diese Erklärung wurde am 01. August 2022 erstellt und zuletzt am 21. April 2026 aktualisiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Im Rahmen einer vereinfachten Überwachung zur BITV 2.0 im Auftrag der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik wurde festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Das Bundesverwaltungsamt arbeitet mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Webseite weiter zu verbessern.
Teilbereiche, die zum Beispiel nicht barrierefrei sind:
- Grafische Bedienelemente und informationstragende grafische Elemente halten nicht immer den Mindestkontrast ein und können daher teilweise schwer wahrnehmbar sein.
- Anderssprachige Abschnitte und Wörter sind nicht immer technisch als solche gekennzeichnet, was zu unverständlicher Aussprache in Vorlese-Software führen kann.
- Die Syntax enthält ein paar formelle Fehler, die die Zugänglichkeit jedoch nicht einschränken sollten.
- Einige Bedienelemente verfügen nicht über die notwendigen Rollen, Namen, Statusangaben und dazugehörige Steuerungskonzepte, was die Bedienung dieser Elemente einschränkt.
Barriere melden! Hinweise zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten zu diesem Internetangebot aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Sie können uns per Post oder E-Mail kontaktieren. Bitte benutzen Sie dafür die vorgesehenen Kontaktadressen.
Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln
Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Kontakt:
E-Mail: kommunikation@bva.bund.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Hinweis an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz wenden. Die Schlichtungsstelle Behindertengleichstellungsgesetz hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
- Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin - Telefon: +49(0)3018 527-2805
- Telefax: +49(0)3018 527-2901
- E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
- Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de