Entgelt Tarifbeschäftigte (TVöD Bund)

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Bei der Ermittlung der Lohnsteuer kann es zu geringfügigen Abweichungen von der tatsächlichen Bezügeabrechnung kommen.

Berechnungen im Zusammenhang mit der freiwilligen Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden können noch nicht berücksichtigt werden.

Die Ermittlung des Zuschusses des Arbeitgebers zur Krankenversicherung freiwillig gesetzlich krankenversicherter Beschäftigter erfolgt zurzeit mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung. Eine Umstellung auf den krankenkassenabhängigen Zusatzbeitrag ist geplant.